Die Abrechnung erfolgt an Hand erbrachter medizinischer Leistungen und Zeitaufwand, die Preise orientieren sich an den privatärztlichen Honorarempfehlungen der österreichischen Ärztekammer.
Als Wahlärztin ist eine direkte Verrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich. Das Honorar für die erbrachten ärztlichen Leistungen wird zunächst direkt von Ihnen als Patienten bezahlt. Sie können nach der Behandlung in bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Ihre Krankenkasse refundiert Ihnen einen Teil des Honorars. Viele Privatversicherungen übernehmen darüber hinaus den Restanteil des Behandlungshonorars.
Ausnahmen:
Wir arbeiten mit Laboren, Röntgeninstituten und Ordinationen zusammen, die einen Kassenvertrag haben. Die anfallenden Kosten werden dann direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet.
HINWEIS:
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Kostenrückerstattung aus verschiedenen Gründen erschwert sein kann, insbesondere die „Gesprächsmedizin“, die unbestritten zentral in der Diagnose und Therapie kranker Menschen ist, wird von vielen Versicherungsträgern, allen voran der Österreichischen Gesundheitskasse Tirol nicht ausreichend rückvergütet.