
Als Wahlärztin ist eine direkte Verrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich. Das Honorar für die erbrachten ärztlichen Leistungen wird zunächst direkt von Ihnen als Patienten bezahlt. Sie können nach der Behandlung in bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Ihre Krankenkasse refundiert Ihnen einen Teil des Honorars. Viele Privatversicherungen übernehmen darüber hinaus den Restanteil des Behandlungshonorars.
Ausnahmen:
werden zur Gänze von Ihrer Krankenkasse übernommen.